Leistungen

Kartierung, Gutachten, Planung und Genehmigung

Vier Leistungsbereiche, die ineinandergreifen – je nach Projekt nacheinander oder auch parallel.

01 · Kartierung & Monitoring

Wir erfassen und beobachten.

Was ist da? Wir erfassen Arten und Lebensräume systematisch im Gelände – von der ersten Bestandsaufnahme bis zur langjährigen Erfolgskontrolle.

Typischer AnlassBevor gebaut wird, muss geklärt sein, welche geschützten Arten auf Ihrer Fläche vorkommen. Die Behörde verlangt das meist – wir übernehmen es für Sie.

Vogelbeobachtung mit dem Spektiv im Gelände
  • Faunistische Kartierungen: Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Vögel, Haselmaus, Biber, Fischotter, Tagfalter, Libellen, Heuschrecken, xylobionte Käfer, Spinnen und weitere Wirbellose
  • Nachweise geschützter und seltener Arten (auch Rote-Liste-Arten) mit schonenden Methoden: künstliche Verstecke, Haselmaus-Tubes, Spurentunnel, akustische Erfassung und DNA-Analysen aus Kot oder Oberflächenabstrichen – so erfassen wir minimalinvasiv
  • Insektenmonitoring, z. B. mit Bodenfallen
  • Raumnutzungsanalysen, z. B. für Groß- und Greifvögel
  • Langzeit-Monitoring und Erfolgskontrolle von CEF- und FCS-Maßnahmen
02 · Fachgutachten

Wir bewerten und sichern rechtlich ab.

Was bedeutet das rechtlich? Wir bewerten die Befunde und bereiten sie nachvollziehbar und belastbar auf – für Behörden, Vorhabenträger und im Zweifel auch für Gerichte.

Typischer AnlassSie wollen eine Scheune abreißen oder ein Dach sanieren, und die Behörde verlangt eine artenschutzrechtliche Prüfung.

Auswertung und Gutachtenerstellung am Schreibtisch
  • Artenschutzrechtliche Ersteinschätzungen und Habitatpotenzialanalysen
  • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und artenschutzrechtliche Fachbeiträge
  • FFH-Vorprüfungen und FFH-Verträglichkeitsprüfungen
03 · Planung

Wir entwickeln und gestalten.

Was müssen wir tun? Wir planen Eingriff und Ausgleich und entwickeln Maßnahmen, die fachlich tragen und zu Ihrem Vorhaben passen.

Typischer AnlassAuf Ihrer Fläche hat sich über Jahre ein Biotop entwickelt. Für den Eingriff braucht es einen Ausgleich, der zu Ihrem Vorhaben passt.

GIS-Karte mit Biotoptypen und Maßnahmenflächen entlang einer Trasse
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, z. B. für Bauanträge und Bebauungspläne – auch im Auftrag von Architektur- und Planungsbüros
  • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) und Landschaftspflegerischer Ausführungsplan (LAP)
  • Maßnahmenkonzepte für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF) und Kompensation
  • Pflege- und Entwicklungskonzepte
04 · Genehmigung & Umsetzung

Wir begleiten und setzen um.

Wie kommen wir zum Bescheid – und wie geht es weiter? Wir bündeln die Unterlagen, begleiten Ihr Verfahren und setzen die Maßnahmen anschließend im Gelände um.

Typischer AnlassIhr Antrag für eine Deponie oder Einleitung muss vollständig zur Behörde.

Wiese und Bachlauf am Ortsrand
  • Antragsunterlagen auch außerhalb des Naturschutzrechts, z. B. für Deponien, Indirekteinleitungen und wasserrechtliche Verfahren
  • Bündelung und Koordination aller Fachbeiträge zu einer schlüssigen Antragsunterlage
  • Auf Wunsch Abstimmung mit den Behörden – immer gemeinsam mit Ihnen – und Verfahrensbegleitung bis zum Bescheid
  • Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzhabitate – geplant, angelegt und dauerhaft gesichert
  • Umsiedlung, Vergrämung und fachgerechte Zwischenhälterung von Tieren
  • Ökologische Baubegleitung

Für öffentliche Auftraggeber übernehmen wir auch angewandte Forschung und Methodenentwicklung im Naturschutz – mehr dazu unter Über uns.

Einblicke

Aus dem Gelände

Rotflügelige Ödlandschrecke im Flug mit leuchtend roten Hinterflügeln
Rotflügelige Ödlandschrecke
Schlingnatter im trockenen Gras
Schlingnatter
Molche in einem Eimer während einer Umsiedlung
Molche bei der Umsiedlung
Fledermaus-Horchbox und Bodenfallen im Wald
Horchbox und Bodenfallen im Wald
Gelbbauchunke in einem Kleingewässer
Gelbbauchunke im Kleingewässer
Haselmaus an einem Ast
Haselmaus
Blindschleiche in einer Box
Blindschleiche
Aspisviper auf einem Felsen
Aspisviper

Sie planen ein Vorhaben?

Schildern Sie uns kurz, worum es geht – wir sagen Ihnen offen, was fachlich nötig ist und was nicht.

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